Service

Hier finden Sie Informationen für Gemeindemandatar:innen, unser Rundschreiben-Archiv,
unsere Musterdatenbank und eine Gemeindeliste mit offiziellen Kontaktdaten.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Sie interessieren sich für ein kommunales Amt oder sind bereits in der Kommunalpolitik tätig? Dann sind Sie in dieser Rubrik richtig! Hier erhalten Sie die wichtigsten Grundinformationen über:

  • Bezüge (bzw. Entlohnungsmöglichkeiten)
  • Sozialversicherung
  • Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Bezüge:

Bürgermeister

Ab 01. Jänner 2023 gelten folgende Bezugsansätze für die Kärntner Bürgermeister:innen (Bruttowerte):

 Kategorie 

Gemeindegrößenklasse

 Monatlicher Bezug 

1

 Gemeinde bis 1.000 Einwohner

3.331,00 Euro

2

 Gemeinde mit 1.001 bis 1.500 Einwohnern

3.776,80 Euro

3

 Gemeinde mit 1.501 bis 2.000 Einwohnern

3.818,20 Euro

4

 Gemeinde mit 2.001 bis 2.500 Einwohnern

4.261,70 Euro

5

 Gemeinde mit 2.501 bis 3.000 Einwohnern

4.303,20 Euro

6

 Gemeinde mit 3.001 bis 3.500 Einwohnern

4.613,00 Euro

7

 Gemeinde mit 3.501 bis 4.000 Einwohnern

4.751,60 Euro

8

 Gemeinde mit 4.001 bis 4.500 Einwohnern

4.792,90 Euro

9

 Gemeinde mit 4.501 bis 5.000 Einwohnern

4.917,50 Euro

10

 Gemeinde mit 5.001 bis 7.000 Einwohnern

5.072,50 Euro

11

 Gemeinde mit 7.001 bis 8.000 Einwohnern

5.214,50 Euro

12

 Gemeinde mit 8.001 bis 9.000 Einwohnern

5.221,20 Euro

13

 Gemeinde mit 9.001 bis 10.000 Einwohnern

5.289,50 Euro

14

 Gemeinde mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern

7.443,70 Euro

15

 Gemeinde mit 15.001 bis 20.000 Einwohnern

7.606,30 Euro

16

 Gemeinde mit über 20.000 Einwohnern

8.166,50 Euro

Zusätzlich zu den monatlichen Bezügen gebühren den Bürgermeister:innen weiterhin Sondernzahlungen in den Monaten März, Juni, September und Dezember.

Gemeindevorstandsmitglieder ohne Referate

Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeindevorstandes gebührt das für Mitglieder des Gemeinderates festgelegte Sitzungsgeld für jede Sitzung des Gemeindevorstandes, an der sie als Mitglied oder Ersatzmitglied teilgenommen haben, im doppelten Ausmaß.

Wurden Beschlüsse nach § 69 ABs. 4, 5 oder 6 gefasst, gebührt Mitgliedern des Gemeindevorstandes die mit Referaten bedacht wurden, ausgenommen dem Bürgermeister, ein monatlicher Bezug.

In Gemeinden mit einer Referatsaufteilung auf alle Vorstandsmitglieder

Wurden die Aufgaben auf alle Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt, beträgt dieser Bezug in den Gemeinden:

 mit 3.001 bis 5.000 Einwohnern

     890,40 Euro

 mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern

     963,60 Euro

 mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern    

  1.606,90 Euro    

 mit mehr als 20.000 Einwohnern

  2.335,80 Euro

In Gemeinden mit einer Referatsaufteilung auf einzelne Vorstandsmitglieder

Wurden Aufgaben auf einzelne Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt, beträgt der Bezug der Gemeindevorstandsmitglieder, die über Referate verfügen, in Gemeinden:

 mit bis zu 2.500 Einwohnern

      908,70 Euro

 mit 2.501 bis 5.000 Einwohnern

   1.297,70 Euro  

 mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern    

   1.445,50 Euro 

Sitzungsgeld Generalmitglieder:

Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen monatlichen Bezug aufgrund einer Referatsaufteilung oder als Bürgermeister haben, ein durch Verordnung des Gemeinderates festzulegendes Sitzungsgeld.

Das Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates muss sich nunmehr innerhalb folgender Grenzen bewegen:

  • in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern zwischen 80,10 Euro und 194,70 Euro
  • in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zwischen 183,00 und 297,50 Euro
 
Sozialversicherung

Kranken- und Unfallversicherung

Bürgermeister, Mitglieder des Gemeindevorstandes und Mitglieder des Gemeinderates sind gemäß § 1 Abs. 1 Z 10 lit. b Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG, 200/1967) pflichtversichert.

Sofern ein weiteres Einkommen vorliegt, das eine Pflichtversicherung nach diesem oder einem anderen Sozialversicherungsgesetz (ASVG, GSVG, BSVG) begründet, tritt eine Mehrfachversicherung ein. Sowohl für den Bezug als Mandatar, als auch für das nicht öffentliche Einkommen sind Beiträge in der Kranken- und Unfallversicherung jeweils bis zur Höchstbeitragsgrundlage (2023: 5.850,00 Euro) zu entrichten.

Bei Mandataren, deren monatliche Entschädigung die Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 Euro) nicht übersteigt, liegt keine Versicherungspflicht vor (weiterhin jedoch bei Beamten und Vertragsbediensteten-Neu, da die Beitragsgrundlagen nicht nach dem B-KUVG zusammengerechnet werden!).

Pensionsversicherung

Bürgermeister haben gemäß § 11 K-BG 1997 11,75 Prozent ihrer monatlichen Bezüge und Sonderzahlungen im Vorhinein an die Gemeinde zu entrichten.

Die Gemeinde hat gemäß § 12 K-BG 1997 an den Pensionsversicherungsträger, der aufgrund der ausgeübten Erwerbstätigkeit zuständig ist oder aufgrund der zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit zuständig war, einen Anrechnungsbeitrag zu leisten.

Der Anrechnungsbeitrag beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage gemäß § 11 K-BG 1997 (monatliche Bezüge und anteilsmäßige Berücksichtigung der Sonderzahlungen) und ist monatlich, halbjährlich oder jährlich an den Pensionsversicherungsträger zu leisten.

Die Beitragsleistung muss spätestens am letzten Tag des Kalendermonats, Kalenderhalbjahres oder Kalenderjahres erfolgen.

Auf Bürgermeister, die sich in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis befinden (Beamte) sind die Pensionsbestimmungen des K-BG 1997 nicht anzuwenden.

Für Detailfragen steht ihnen die Landesgeschäftsstelle des Kärntner Gemeindebundes gerne zur Verfügung!

Rundschreiben 2023

01_Schwellenwerteverordnung 2023

02_Katzenkastrationsprojekt 2023

03_Schwellenwerteverordnung 2023 – Erlassung

04_Baukartell

05_Herkunftskennzeichnung Speisen

06_Kommunale Frühjahrstagung

07_Vorgehensweise bei Adelsnamen – Information

08_Fundwesen; ABGB; Fundrechts-Novelle 2023

09_Community Nurse

10_Schwellenwerteverordnung – bis 31.12.2023

11_Information Finanzlage Gemeinden 2023

12_Hinweisgeberschutzgesetz

13_Finanzkollaps 2023

14_Finanzkrise Protestaktion

15_Einigung 2024 Finanzkrise

Rundschreiben 2022

01_Neues Erscheinungsbild Kärntner Gemeindebund

02_Bezüge und Sitzungsgelder für Bürgermeister und Mandatare

03_Corona_Information GB XXXVII – Kritische Infrastrukutur

04_Mittel für kommunale Impfkampagnen

05_Corona_Information GB XXXVIII – Kontaktpersonen

06_Schulerhalter_Aufgaben

07_Corona_Information GB XXXIX – COVID-19-BMV

08_Ukraine – Besuch von KBBE und Schulen

09_Corona_Information GB XXXX – COVID-19-BMV – 1. und 2. Novelle

10_Gemeindehaushaltsdatenerhebung

11_Corona_Information GB XXXXI – 2. COVID-19-BMV

12_Energielieferverträge Kelag

13_Hilfsaktion Gemeinden

14_Abgabenänderungsgesetz – Änderungen

15_Infoschreiben Kärnten Bonus 2022 Gemeinden

16_Kärnten Bonus 2022_Ergänzung – Richtlinien

17_Straßenbeleuchtung rechtliche Implikationen

18_Beschaffungsvorgänge Strombezug der Kärntner Gemeinden

Rundschreiben 2021

01_Impfplan 80+

02_Impfplan 80+_ergänzende Information

03_Schwellenwerteverordnung

04_3. COVID-19-Landesgesetz

05_Information Bundeshilfspaket II gemeindeweise

06_Corona_Informationen GB XXVI – 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

06_FFP2-Maskenpflicht und Tests

07_Projekt Schwerpunktregion Bioökonomie_Kreislaufwirtschaft

08_FFP2 Masken für Einkommensschwache

09_Pauschalentschädigung Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021

10_Corona_Informationen GB XXVII – 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

11_Pauschalentschädigung Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021 – Ergänzende FAQs

12_Winterdienst Friedhof

13_Bezüge Bgm im Hinblick auf den Funktionsperiodenwechsel

14_Konstituierende GR-Sitzung_Informationen

15_Konstituierende GR-Sitzung_Ergänzung

16_Freiwillige Pensionsvorsorge für Bürgermeister

17_Konstituierende Sitzung Gemeindeverbände

18_Corona_Informationen GB XXVIII – COVID-19-Öffnungsverordnung

19_Veranlagungsformen‐Verordnung 2021

20_Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr

21_Energiepreise – aktuelle Tarifgestaltung der KELAG und vergaberechtliche Information

22_Bezüge Gemeindevorstand Klarstellung

23_Neuerungen in der Kärntner Bauordnung

24_Fertigungsklauseln Gemeinde 2021

25_Sozialpartnereinigung_Besoldungsreform

26_Pflegenahversorgung – Community Nursing

27_Corona_Informationen GB XXIX – Infos zum Schulstart

28_Standortdatenbank – Zentrale Anlaufstelle

29_Corona_Informationen GB XXX – Veranstaltungen

30_AufgrabungsGIS bringt Gemeinden massive Vorteile

31_Corona_Informationen GB XXXI – 3G am Arbeitsplatz

32_Corona_Informationen GB XXXII – 2.Novelle_3.COVID-19-MV

33_Corona_Informationen GB XXXIII – Schulraumüberlassung

34_Kettenbriefe und dubiose Förderansuchen

35_Corona_Informationen GB XXXIV – 5. COVID-SchuMV, 2. Kärntner ZusatzmaßnahmenVO

36_Corona_Informationen GB XXXV – 5. COVID-NotMV

37_Umfrage Leitbild Kärntner Gemeindebund

38_Corona_Informationen GB XXXVI – 6. COVID-SchuMaV

39_Zu erwartende Zahlungen aufgrund des Finanzausgleichs

04/23 Gehaltsabschluss 2024

Sozialpartner einig: Kärntner Gemeindebedienstete erhalten Bundesabschluss

03/23 Finanzkollaps 2024

160 Millionen Euro fehlen: Kärntens Gemeinden droht ab Mitte 2024 die Zahlungsunfähigkeit!

02/23 Katastrophenbewältigung

Gemeinden brauchen weitere Millionenhilfe für Katastrophenbewältigung.

01/23 Kostensteigerungen Gesundheitsbereich

Kostensteigerung im Gesundheitsbereich: Städte und Gemeinden droht 100-Millionen-Euro-Belastungspaket!

04/22 Krankenanstalten Abgang

Gemeindebund und Städtebund verlangen umgehende Verhandlungen mit dem Land Kärnten und Lösungen!

03/22 Gehaltsverhandlungen für 2023

Gemeindebund und younion vereinbaren Übernahme des Bundesabschlusses für Gemeindebedienstete.

02/22 Parteimitgliedschaft 3. Präsident Altziebler

Ende der Parteimitgliedschaft von Gerhard Altziebler hat keine Auswirkung auf Präsidentenamt.

01/22 Finanlage Gemeinden

Ohne Korrektur werden Gemeinden an die Wand gefahren.

07/21 Landesumlage

Städtebund und Gemeindebund begrüßen die Senkung der Landesumlage.

06/21 Kindergartenpaket

Kärntner Gemeindebund und Städtebund fordern Kärntens Anteil an abgesagtem 1,2 Milliarden Euro Kindergartenpaket.

05/21 Gehaltsanpassung

Einigung über Gehaltsanpassung für Gemeindemitarbeiterinnen.

04/21 Landesversammlung

Kärntner Gemeindebund startet geeint und mit geballter Kraft in neue Funktionsperiode.

03/21 Teststraßen

Kärntner Gemeindebund fordert Aufrechterhaltung des vollen Testangebotes des Landes im ländlichen Raum.

02/21 Gemeindebund Dreifachspritze

Gemeindebund stärkt Rolle als überparteiliche Interessenvertretung durch künftige Dreifachspitze.

01/21 Impfung Gemeindebedienstete

Gemeinden fordern Gleichbehandlung bei Impfungen mit Landesbediensteten.
Animiertes Bild mit Personen und Computerbildschirm
Skip to content