Neue KLAR!-Richtlinien

Förderung für Klimawandelanpassungs-Projekte von Gemeinden

Die Kärntner Gemeinden stehen zunehmend vor den Herausforderungen des Klimawandels – von Hitzeperioden über Starkregen bis hin zu veränderten Umweltbedingungen. Das Land Kärnten unterstützt mit dieser Förderinitiative Gemeinden bei der Umsetzung von Projekten zur Klimawandelanpassung und Bewusstseinsbildung. Ziel ist es, nachhaltige Maßnahmen zu fördern, die langfristig positive Auswirkungen auf Umwelt und Klima haben und gleichzeitig einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen leisten.

Förderwerber
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kärntner Klimawandelanpassungsmodellregionen (KLAR!) sowie deren Mitgliedsgemeinden. Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Region bereits eine Zusage zur Umsetzung oder Weiterführung im Rahmen des KLAR!-Jahresprogramms 2025 vorliegt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen klaren Beitrag zur Klimawandelvorsorge oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Dazu zählen insbesondere Initiativen zur Bewusstseinsbildung, Informationsmaßnahmen oder konkrete Anpassungsprojekte auf Gemeindeebene. Nicht unterstützt werden hingegen Maßnahmen, die bereits Teil des genehmigten KLAR!-Programmes sind, gesetzlich verpflichtende Vorhaben oder Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zuordenbar sind.

Förderhöhe
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 10 % der Gesamtprojektkosten der jeweiligen KLAR!-Region. Dieser Betrag wird entsprechend dem Eigenanteil auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt und über die Dauer von zwei bzw. drei Jahren verteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Verpflichtungen
Die Fördernehmer:innen müssen das Projekt ordnungsgemäß umsetzen, die Verwendung der Mittel dokumentieren und entsprechende Nachweise erbringen. Zudem sind Kontrollen durch das Land Kärnten zu ermöglichen. In der Öffentlichkeitsarbeit ist verpflichtend auf die Förderung hinzuweisen, etwa durch die Verwendung des offiziellen Logos und eines entsprechenden Hinweises. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung oder Verstößen gegen die Förderbedingungen kann es zu Rückforderungen kommen.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular oder mittels PDF-Antrag und muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, darunter eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie Angaben zu weiteren Förderungen.

Eingereicht werden die Anträge bei der Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination des Amtes der Kärntner Landesregierung (Unterabteilung Klima und Nachhaltigkeit), die auch für die Prüfung und Abwicklung der Förderung zuständig ist.

 

Förderrichtlinie für KLAR!-Projekte 2026

Förderantrag für Umwelt- und Klimaprojekte 2026

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