Zivilrecht und Kommunalpolitik
Dieses Themenfeld wurde bei der gemeinsamen Konferenz von Kärntner Gemeindebund und IGES (Institut für Gesellschaftspolitik) heiß diskutiert. Rund 80 Teilnehmer:innen folgten den Erläuterungen der Top-Referenten (Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner und LGF-Stv. Mag. Gernot Hobel), die auch Praxisfragen verständlich erläuterten.
Nachstehend die Hauptaussagen:
– Bei Fehlern in der Hoheitsverwaltung gilt die Amtshaftung, es haftet somit die Gemeinde. Nur bei grober Fahrlässigkeit ist ein Regress an Mandatar:innen möglich.
– Bei Fehlern in der Privatwirtschaftsverwaltung ist eine persönliche Inanspruchnahme von Mandatar:innen denkbar (aber aus Sicht des Klägers meist nicht sinnvoll). Auch kann diese richterlich gemäßigt werden.
– Jede sachliche Bemühung und Dokumentation hilft bei der Vermeidung und Milderung des Haftungspotenziales.
– Trotz größter Bemühungen können Fehler passieren – ein guter Versicherungsschutz ist ein nützliches Sicherheitsnetz.
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