Ertragsanteilvorschüsse August 2025
Kärnten liegt mit einem Plus von 7,5 Prozent im Bundesdurchschnitt
Mit 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Es soll Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, Einblick in die Arbeit öffentlicher Stellen zu nehmen. Es bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staates zu schaffen und die Transparenz der Verwaltung wesentlich zu erhöhen.
Hierzu werden die bisherigen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen betreffend die Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht der Verwaltung aufgehoben.
An ihre Stelle tritt eine Transparenz auf zwei Säulen:
Eine verfassungsgesetzliche Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung („proaktive Informationspflicht“) und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) für jedermann auf Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen („Zugang zu Informationen auf Antrag“).
Ausnahmen von der Informationspflicht sollen ausschließlich zur erforderlichen Wahrung bestimmter gewichtiger öffentlicher und berechtigter überwiegender privater Interessen (insbesondere des Grundrechts auf Datenschutz) gelten.
Detaillierte Informationen finden sich in der RFG-Schriftenreihe „Das neue Informationsfreiheitsgesetz – Ein Praxisleitfaden für Gemeinden“ vom Österreichischen Gemeindebund sowie auf der Website ifg-gemeindeinfo.at. Diese beinhaltet ua. einen Leitfaden, FAQs, Schulungsunterlagen und Fachliteratur.
Kärnten liegt mit einem Plus von 7,5 Prozent im Bundesdurchschnitt
Erinnerung an das jährlich größte kommunalpolitische Ereignis
Das Land Kärnten würdigte die Verdienste des Griffener Bürgermeisters
Bei einem Bundesdurchschnitt von 3,3 Prozent kann Kärnten kann leider nur ein Plus von 1,7 % verzeichnen