Vier Millionen Euro für besseren Hitzeschutz

Gemeinden werden vom Land Kärnten unterstützt

Mit einem Hitzeschutzpaket in Höhe von vier Millionen Euro unterstützt das Land Kärnten in den Jahren 2026 und 2027 Gemeinden bei der Anpassung von Volksschulen und elementaren Bildungseinrichtungen an zunehmende Hitzebelastungen. Bei einer Förderquote von bis zu 80 Prozent soll damit ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund fünf Millionen Euro ausgelöst werden.

Im Mittelpunkt stehen elementare Bildungseinrichtungen und Volksschulen. Damit richtet sich die Förderung zunächst an jene Altersgruppe, die gegenüber Hitze besonders schutzbedürftig ist. Das Programm läuft vom 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2027. Es betrifft Maßnahmen, deren Umsetzung nicht vor dem 1. Juli 2026 begonnen wurde.

Gefördert werden gezielte Maßnahmen, die an die jeweiligen Standorte angepasst sind. Dazu zählen unter anderem Deckenventilatoren, Kühlbereiche, Sonnenschutz, Rollos und Jalousien sowie Maßnahmen im Außenbereich wie Baumpflanzungen, beschattete Freiluftklassen, Trinkbrunnen, Entsiegelungen, Hitzeschutzfolien und Dachbegrünungen.

Ziel ist es, die Lern-, Betreuungs- und Aufenthaltsbedingungen für Kinder und das pädagogische Personal zu verbessern und gleichzeitig die kommunale Infrastruktur klimaangepasst weiterzuentwickeln. Die Förderung soll zudem Investitionen in den Gemeinden anstoßen und regionale Betriebe stärken.

Die steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzewellen machen Anpassungsmaßnahmen zunehmend erforderlich. Gerade für jüngere Kinder können hohe Raumtemperaturen zu Belastungen führen und Lernen, Betreuung und Erholung beeinträchtigen. Mit dem Hitzeschutzpaket sollen daher rasch und standortgerecht Verbesserungen umgesetzt werden.

Förderansuchen können an  die Abteilung 3 – Sicherheit, Gemeinden und Wasserwirtschaft unter der E- Mail: abt3.postgemeinden@ktn.gv.at gestellt werden. Dem Antrag sind eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen sowie eine Kostenschätzung beizulegen. Darüber hinaus steht für inhaltliche Fragen zu allfälligen Umsetzungsmaßnahmen die Abteilung 8 – Unterabteilung Klima und Nachhaltigkeit unter der E-Mail abt8.klima@ktn.gv.at gerne zur Verfügung. Gemeinden, die Teil einer KLAR-Region sind, können darüber hinaus auf zusätzliche Fördermöglichkeiten zurückgreifen. So wird vorhandenes Fachwissen direkt vor Ort genutzt und die Projekte können möglichst rasch umgesetzt werden.

 

Quelle: Land Kärnten

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