Stabilitätspakt neu
Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf einen neuen Stabilitätspakt, der die Aufteilung der Verschuldungsmöglichkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, geeinigt. Nach monatelangen Verhandlungen steht damit fest, wie sich die Verschuldungsmöglichkeiten bis 2029 aufteilen: Die Gemeinden erhalten 2026 gemeinsam mit den Ländern 26,9 Prozent des Verschuldungspotenzials. Das ist mehr als bisher. Der alte Stabilitätspakt sah vor, dass der Bund 78 Prozent der Gesamtverschuldung verursachen durfte und die Länder und Gemeinden 22 Prozent. In den Jahren 2027 und 2028 sinkt der Anteil für Länder und Gemeinden wieder auf etwa 23 Prozent. Ab 2029 soll das Verhältnis bei 24 zu 76 Prozent liegen.
Für 2026 bedeutet das konkret: Von einem geplanten Gesamtdefizit von 4,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entfallen 1,13 Prozent auf Länder und Gemeinden, 3,07 Prozent auf Bund und Sozialversicherung.
Herausforderungen für Gemeinden
Die Situation bleibt dennoch angespannt: Die Gemeinden müssen sich auf dem Weg zu mehr Finanzstabilität ebenfalls noch mehr neu verschulden. Ziel ist aber eine Netto-Null-Neuverschuldung bis 2030. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung des Stabilitätspaktes für die Gemeinden angesichts der Ausgabendynamik in vielen Bereichen keine leichte Aufgabe werde. Die Kosten in Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung steigen weiter.
Noch offene Fragen
Der Stabilitätspakt regelt nur die Verschuldungsquoten. Die schwierigeren Verhandlungen über Strukturreformen stehen noch bevor. Dabei geht es besonders um die budgetintensiven Bereiche Gesundheit und Bildung. Auch der Finanzausgleich, der die Verteilung der Steuereinnahmen regelt, muss neu verhandelt werden.
Quelle: Österr. Gemeindebund / Kommunalnet
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