Neues Einwegpfandsystem ab 2025
Pfand muss für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (z.B. Aluminium) mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter gezahlt werden. Der Einwegpfand gilt nicht nur beim Einkauf im Geschäft, sondern auch im Onlinehandel, bei Automaten und Essenslieferungen. Ausnahmen vom Pfandsystem gibt es z.B. für Tetrapak, Milch- und medizinische Produkte oder auch für Sirup. Erkennbar sind Einwegpfandprodukte am Pfandlogo. Bei der ordnungsgemäßen Rückgabe erhält man das eingesetzte Geld zurück.
Fast überall Rückgabemöglichkeit
Überall dort, wo mit Pfandlogo gekennzeichnete Getränke eingekauft werden können, müssen diese auch zurückgenommen werden. Automaten sollen alle Flaschen und Dosen im Umlauf zurücknehmen können. Für kleine Geschäfte ohne Automaten gibt es Erleichterungen. Ohne Rücknahmeautomaten müssen nur solche Gebinde zurückgenommen werden, die auch angeboten werden und nur so viel wie üblicherweise an einzelne Kundinnen/Kunden verkauft wird. Im Ausland gekaufte Flaschen und Dosen können in Österreich nicht zurückgegeben werden.
Ziel: Sammelquote von 90 Prozent
Das Einwegpfandsystem sorgt dafür, dass Getränkeverpackungen nicht in der Natur landen, sondern sortenrein gesammelt und anschließend bestmöglich recycelt werden. Bis zu 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen werden jährlich erwartet. Zuständig für die Umsetzung ist die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Sie betreibt das Pfandsystem, mit dem EU-Vorgaben zur Erreichung der Kreislaufwirtschaft eingehalten und sogar übertroffen werden. Bis zum Jahr 2025 soll eine Sammelquote von mindestens 80 Prozent und 2027 von mindestens 90 Prozent in Österreich erreicht werden.
Ab 1. Jänner 2025 werden zusätzlich Leicht- und Metallverpackungen bundesweit gemeinsam in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelt.
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