Ertragsanteilvorschüsse Juni 2024
Konjunkturflaute, Steuerreformen und die weiterhin rückläufige Grunderwerbsteuer sorgen bei den Juni-2024-Vorschüssen (verglichen mit dem Juni 2023) für ein Plus von lediglich 1,5 Prozent. Die Juni-Vorschüsse resultieren aus dem Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom April 2024 (dem zweitvorangegangenen Monat) und sie sind bis zum 23. Juni 2024 von den Ländern (die davon auch ihre Umlagen und Beiträge in Abzug bringen) an die Gemeinden zu überweisen. Das nach -0,8 Prozent im Vorjahr heuer mit nur +0,2 Prozent sehr geringe reale BIP-Wachstum zeigt sich aktuell vor allem in den schwachen Ergebnissen bei der Körperschaftsteuer und der veranlagten Einkommensteuer, hinzu kommt eine schwache Umsatzsteuer.
Nicht alle Bundesländer im Plus
Das bundesländer- und monatsweise Ergebnis der Grunderwerbsteuer (die zu 93,7 Prozent den Gemeinden zukommt und nach dem örtlichen Aufkommen dem jeweiligen Ertragsanteile-Landestopf zugeschlagen wird) sorgt auch diesmal für länderweise unterschiedliche Entwicklungen bei den Vorschüssen. Während im Burgenland, in der Steiermark und in Vorarlberg ein Rückgang der Grunderwerbsteuer im April-2024-Aufkommen von 20 bis 30 Prozent verzeichnet wurde, legte sie in Wien als einzigem Bundesland sogar leicht zu. Dementsprechend verzeichnen die burgenländischen, steirischen und Vorarlberger Gemeinden bei den Juni-2024-Vorschüssen mit -1,4 Prozent, -1,3 Prozent und -0,7 Prozent die schwächsten Ergebnisse, während die Juni-Vorschüsse der Gemeinde Wien mit 3,2 Prozent bundesweit gesehen am deutlichsten zulegen.
Ertragsanteil-Vorschüsse Juni 2024
Bundesländervergleich Juni 2024
Kommunalnet, K. Gschwandtner
Ertragsanteilvorschüsse Juli 2025
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