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Zu den wichtigsten Aufgaben des Kärntner Gemeindebundes zählen: - Wahrung der Interessen der Mitglieder
- Beratung und Vertretung der Mitgliedsgemeinden in ihren Verwaltungs- und Wirtschaftsaufgaben
- Kooperation mit dem Österreichischen Gemeindebund
- Information und Weiterbildung der Gemeindemandatare und Gemeindebediensteten
Die Durchführung der Aufgaben des Kärntner Gemeindebundes erfolgt insbesonders durch: - Erstattung von Vorschlägen zu Bundes- und Landesgesetzen sowie Verordnungen, welche die Gemeindeverwaltung und ihre wirtschaftlichen Interessen berühren;
- Verfassung und Einreichung von Eingaben an die zuständigen Landesbehörden auch als Bevollmächtigter einzelner Gemeinden;
- Beratung und Vertretung der Mitglieder in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen und bei der Erstellung der gemeindlichen Rechnungsaufgaben;
- Vertretung der Gemeinden in Kommissionen, Beiräten und dergleichen;
- Tagungen und sonstige zweckentsprechende Veranstaltungen;
- Schulungskurse über alle einschlägigen Gemeindeangelegenheiten;
- Herausgabe von informativen Druckschriften über alle den Verbandszweck betreffende Angelegenheiten und die Mitarbeit an Fachschriften gleicher und ähnlicher Zielsetzungen;
- Rege Fühlungnahme mit den Gemeindebünden gleicher Art in den anderen Bundesländern;
- regelmäßige Tätigkeitsberichte an den Österreichischen Gemeindebund
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