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Der Kärntner Gemeindebund ist eine Vereinigung auf freiwilliger Basis. Ihm gehören sämtliche Gemeinden unseres Bundeslandes (ausgenommen die Landeshauptstadt und die Statutarstadt Villach) an. Der Kärntner Gemeindebund hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Klagenfurt.
Verbandsorgane:
- Die Landesversammlung
- Der Landesvorstand
- Das Präsidium
- Der Landesobmann (Präsident)
Des weiteren bestehen in jedem Bezirk:
die Bezirksversammlung der Bezirksvorstand der Bezirksobmann
Landesversammlung: In die Landesversammlung werden von den einzelnen Bezirken pro angefangenen 10 Mitgliedern (Gemeinden) 1 Delegierter gewählt.
Landesvorstand: Der Landesvorstand ist das leitende Organ des Verbandes. Er besteht aus dem Landesobmann als Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern. Präsidium: Dem Präsidium obliegt die engere Geschäftsführung des Verbandes.
Dem Präsidium gehören an: Verbandsobmann: Er führt die Bezeichnung Präsident. Dieser vertritt den Verband nach außen, leitet dessen Geschäfte und vollzieht die Beschlüsse der einzelnen Organe. Bezirksversammlung: In jedem Verwaltungsbezirk besteht eine Bezirksversammlung aus den Mitgliedern der jeweiligen Gemeinden des betreffenden Verwaltungsbezirkes. Bezirksvorstand: Er setzt sich zusammen aus dem Bezirksobmann, seinem Stell- vertreter, dem Schriftführer und dessen Stellvertreter und weiteren 2 bis 6 Mitgliedern. Bezirksobmann: Diesem obliegt die Leitung des Verbandes auf Bezirksebene
Weitere Verbandsorgane sind:
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